Rohstoffe sind eine wichtige Grundlage für die gesamte Bauwirtschaft und viele weitere Industriezweige. Ihre Bereitstellung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Schaffung jedweder Infrastruktur. Die Rohstoffgewinnung kann daher in einem weiteren Sinne selbst zu den Maßnahmen der Infrastruktur gezählt werden, und sie liegt deshalb nach der Rechtsprechung im öffentlichen Interesse.

Die Rohstoffgewinnung ist außerdem dadurch geprägt, dass sie – anders als Verkehrswege, Industrie- und Gewerbebetriebe und sonstige Gebäude – keine auf Dauer angelegte Maßnahme darstellt, sondern die betroffene Fläche nach Durchführung „der Natur zurückgegeben“ wird und sich dort häufig sogar – unter Umständen schon während der Gewinnungsphase – besonders wertvolle Tier- und Pflanzenarten ansiedeln.

Welches Genehmigungsverfahren für ein Rohstoffgewinnungsvorhaben durchzuführen ist, richtet sich nach der Art des Rohstoffes und seiner Gewinnung.

Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, Unternehmen und Behörden in allen in Betracht kommenden Verfahren (z.B. nach dem Bundesberggesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu beraten und zu vertreten und decken dabei alle Aspekte ab (z.B. Verfahrensrecht, bergrechtliche Besonderheiten, Naturschutz).

Referenzen

  • Beratung und Vertretung von Rohstoffgewinnungsunternehmen bei Erweiterungsvorhaben (Nass- und Trockengewinnung von Sand und Kies nach Bergrecht, Wasserhaushaltsrecht, Abgrabungsrecht)
  • Beratung und rechtsgutachtliche Stellungnahmen im Hinblick auf die Aufnahme von Erweiterungsflächen in den RegionalplanBeratung und rechtsgutachtliche Stellungnahmen bei der Erstellung der Antragsunterlagen für die bergrechtliche Planfeststellung von Rahmenbetriebsplänen und die wasserhaushaltsrechtliche Planfeststellung
  • Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Erweiterung von Rohstoffgewinnungsflächen mit der Ausweisung der Erweiterungsfläche als Bannwald und Trinkwasserschutzgebiet sowie mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung eines Leitfadens zur Rohstoffsicherung unter Darstellung der genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen
  • Überprüfung eines Gewinnungsvorhabens auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebiets (FFH-Verträglichkeitsprüfung)
  • Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen


  • Vertretung des Unternehmens vor Gericht bei der Erlangung der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans (erfolgreiche Anfechtung des Ablehnungsbescheids)
  • Vertretung des Unternehmers vor dem Verwaltungsgerichtshof bei einer Normenkontrolle wegen Nichtaufnahme eines Abbaustandortes in den Regionalplan
  • Beratung eines Unternehmers gegenüber der Inanspruchnahme eines Bewilligungsfeldes für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Rahmen einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung
  • Vertretung des Unternehmens bei der Abwehr einerAnfechtungsklage gegen die Genehmigung zur Erweiterung eines Steinbruches (Immissionsschutzrecht)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung zugunsten von Wiesenbrütern für ein Sand- und Kiesgewinnungsunternehmen
  • Prüfung der Erforderlichkeit der Absicherung eines Steinbruchs im Rahmen eines Rekultivierungskonzepts bei unbefugtem Betreten
  • Stellungnahme zur Frage des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Berücksichtigung der Verneinung der kumulativen Wirkung eines einzelnen Vorhabens
  • Beratung eines Unternehmens bei der Bestellung von verantwortlichen Personen nach dem BBergG