Die gegenläufigen Raumansprüche werden durch das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht gesteuert, um die in einem dicht besiedelten und hoch industrialisierten Staat wie der Bundesrepublik Deutschland zwangsläufig entstehenden Nutzungskonflikte bereits auf einer übergeordneten und überörtlichen Ebene abzuschichten.

Dadurch werden die nachgeordneten Planungs- und Zulassungsverfahren, die eine konkretere Perspektive einnehmen, entlastet. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen auch betreffend die Verzahnung der Raumordnung und Landesplanung mit der Bauleitplanung und der Fachplanung.

Diesbezüglich ist in der Praxis eine Tendenz zu beobachten, die Regionalplanung zunehmend mit konkreten Fragestellungen – insbesondere im Bereich des Naturschutzes – aufzuladen, die wegen des übergeordneten Planungsansatzes und der wenig konkreten Datengrundlagen auf der Ebene der Regionalplanung im Grunde nicht sinnvoll beantwortet werden können.

Solche Fragestellungen müssen richtigerweise der Ebene des Zulassungsverfahrens auf der Grundlage der dort ohnehin erforderlichen konkreten Datenerhebungen überlassen werden.

Referenzen

  • Beratung und rechtsgutachtliche Stellungnahmen für Rohstoffgewinnungsunternehmen im Hinblick auf die Aufnahme von Erweiterungsflächen in den Regionalplan
  • Vertretung des Rohstoffgewinnungsunternehmers vor dem Verwaltungsgerichtshof bei einer Normenkontrolle wegen Nichtaufnahme eines Abbaustandortes in den Regionalplan
  • Beratung und Vertretung von Vorhabenträgern im Raumordnungsverfahren
  • Beteiligung an einem Gutachten zur Rechtsposition einer Gemeinde im Regionalplanfortschreibungsverfahren und zum Verhältnis der Regionalplanfortschreibung zu einem vorangegangenen Raumordnungsverfahren
  • Erstellung eines Leitfadens zur Rohstoffsicherung unter Darstellung der genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen