Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält das Genehmigungsregime für die Zulassung der Errichtung und Änderung von Steinbrüchen, Industrieanlagen und Windenergieanlagen. Neben materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen regelt es ein austariertes System von Regelungen für verfahrensfreie, anzeigebedürftige und genehmigungsbedürftige Änderungen sowie nachträgliche Anordnungen.

Wir unterstützen den Anlagenbetreiber dabei, die zutreffende Verfahrensart zu finden, um einerseits Rechtssicherheit zu erzielen, andererseits aber auch rechtlich nicht erforderliche Verfahren zu vermeiden.

Referenzen

  • Beratung und Vertretung des Anlagenbetreibers bei der genehmigungsrechtlichen Behandlung von Anlagenänderungen
  • Beratung und Vertretung von Betreibern von Windenergieanlagen im Zulassungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren
  • Beratung und Vertretung von Steinbruchbetreibern bei der Zulassung von Erweiterungsvorhaben
  • Beratung eines Open-Air-Veranstalters (Heavy Metal) im Hinblick auf die Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft