Das Fachplanungsrecht gehört zu den zentralen Aufgabenbereichen der Kanzlei. Wir beraten insbesondere Behörden und Vorhabenträger in sämtlichen Verfahrensabschnitten. Hierzu gehört die Vorbereitung der Planungsunterlagen und des Planfeststellungsverfahrens über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die gerichtliche Verteidigung von Planungsentscheidungen bis hin zum Grunderwerb.  Wir bieten unsere Beratung als Beratung in Einzelfragen an, begleiten Ihr Projekt aber auf Wunsch auch umfassend als strukturierte, konzeptionelle Rechtsberatung im Sinne eines juristischen Projektmanagements.

Auch sachlich motivierte Einwender beraten und vertreten wir bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber Infrastrukturplanungen.

Wir haben gründliche Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur (Schiene, Straße, Flughäfen) sowie der Rohstoffgewinnung. Unserer Erfahrung nach erfordern solche Projekte ein hohes Maß an interdisziplinärer Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Fachrichtungen (Technik, Natur, Umwelt). Wir führen technische und fachliche Gegebenheiten zusammen und bereiten sie rechtlich auf.

Unser fachliches, taktisches und prozessuales Spezialwissen haben wir uns durch die Beratung und Vertretung vieler kleinerer und mittlerer, aber auch sehr großer Verfahren angeeignet. Rechtsanwalt Dr. Steffen Kautz war darüber hinaus selbst mehrere Jahre in einer Planfeststellungsbehörde tätig.

Referenzen

  • Beratung und Vertretung von der Planfeststellungsbehörde beim Ausbau von Höchstspannungsleitungen
  • Beratung von Vorhabenträgern in Planfeststellungsverfahren in Bereichen Eisenbahn, Hochspannungsleitungen, Straßenbahn und Straße
  • Vertretung der Planfeststellungsbehörde bei der Erweiterung einer überregional bedeutsamen Stadtbahn
  • Umfassende Beratung des Vorhabenträgers bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen für ein Magnetschwebebahnprojekt
  • Beratung und Vertretung wissenschaftlicher Institute bei der Wahrung ihrer Interessen im Rahmen der Planung von Straßenbahnen durch den jeweiligen Universitätscampus
  • Beratung eines wissenschaftlichen Instituts im Hinblick auf einen nahegelegenen Windenergieanlagenstandort (Konzentrationszone)
  • Beratung von Vorhabenträgern in Planfeststellungsverfahren im Bereich der Rohstoffsicherung (Sand und Kies)