Den kommunalen Gebietskörperschaften, insbesondere den Gemeinden, kommt bei der dezentralen Verwaltung in der Bundesrepublik eine große Bedeutung zu.

Sie haben das Recht, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen, soweit diese nicht anderen Hoheitsträgern zur Erledigung gesetzlich zugewiesen sind. Darüber hinaus sind den Gemeinden auch viele überörtliche Aufgaben zur Erledigung übertragen.

Die Gemeinden benötigen nicht nur aufgrund der immer höher werdenden Anforderungen an kommunale Planungen und Projekte vielfältigen Rechtsrat.

Wir verfügen über Erfahrungen bei der Beratung von Kommunen insbesondere im Hinblick auf den Kommunalen Finanzausgleich und die Finanzausstattung der Kommunen.

Referenzen

  • Vertretung eines bayerischen Bezirks vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen des kommunalen Finanzausgleichs (die Klage führte zu einer Änderung des Art. 15 FAG)
  • Beratung und Vertretung eines weiteren Bürgermeisters einer Bayerischen Stadt gegen eine zivilrechtliche Klage von Privatpersonen auf Unterlassung bestimmter politischer Meinungsäußerungen
  • Mitwirkung an der Vorbereitung einer Verfassungsklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen des kommunalen Finanzausgleichs und der Finanzausstattung der bayerischen Kommunen im Auftrag einer Reihe kommunaler Gebietskörperschaften (die erfolgreiche Popularklage führte zur Nichtigerklärung des Bayerischen Gesetzes über den Kommunalen Finanzausgleich)
  • Beratung einer von Tourismus geprägten Gemeinde im Hinblick auf ihre Kur-GmbH