Eine umweltgerechte Energieversorgung ist eine zentrale Basis des Wirtschaftslebens ebenso wie des Privatlebens. Die Bedeutung der Energieversorgung kann daher kaum hoch genug eingeschätzt werden. Unser Beratungsangebot umfasst die gesamte Bandbreite von der Energieerzeugung bis zur Energieverteilung.

Die beabsichtigte Verminderung des CO2-Ausstoßes und die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eingeleitete Energiewende bringen neue Probleme mit sich: Zum Ersten müssen regenerative Energien ausgebaut werden. Die regenerativen Energien werden in Deutschland jedoch im Schwerpunkt nicht dort erzeugt, wo die Energie in erster Linie verbraucht wird. Daher liegen zum Zweiten die räumlichen Schwerpunkte der Stromerzeugung nun weit entfernt von denen des Energieverbrauchs, so dass zum Transport die bestehenden Stromübertragungsnetze verbessert und neue Stromleitungen gebaut werden müssen.

Der Umstand, dass die Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen zudem auch zeitlich nicht hinreichend mit den Verbrauchszeiten zusammenfällt, verlangt in Verbindung mit den Gesetzmäßigkeiten des Strommarktes zudem nach Speichermöglichkeiten. Auf allen drei Ebenen gibt es erhebliche Widerstände in der Bevölkerung. Stromerzeugungsanlagen (z.B. Windkraftanlagen, Solaranlagen oder Wasserkraftanlagen), Netzausbau (z.B. Neubauten oder Ersatzneubauten insbesondere bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen) sowie Speicheranlagen (z.B. Pumpspeicherwerke) sind sowohl bei den Nachbarn als auch bei Naturschutzvereinen (und oft auch bei den Naturschutzbehörden) sehr unbeliebt. Der mittlerweile verbreitete „Wutbürger“ lehnt Anlagen der genannten Arten oft auch dann ab, wenn er von ihnen persönlich nicht betroffen ist.

Wir unterstützen Vorhabenträger und Behörden bei der rechtssicheren Planung und Verfahrensführung bei Vorhaben aller Größenordnungen.

Referenzen

  • Vertretung der Planfeststellungsbehörde vor dem Bundesverwaltungsgericht bei Klagen von Landwirten und eines Naturschutzvereins gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine kombinierte 380 kV-Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung (Pilotprojekt nach § 2 EnLAG) (Presseartikel auf LTO)
  • Beratung und Vertretung von Betreibern von Windenergieanlagen im Zulassungsverfahren und in gerichtlichen Verfahren wegen Anfechtung der Genehmigung durch Dritte sowie bei der Anfechtung von Nebenbestimmungen (z.B. zum Fledermausmonitoring/Abschaltalgorithmus oder zum Denkmalschutz) sowie bei den Verhandlungen mit dem jeweiligen Netzbetreiber zum Netzanschluss
  • Vertretung der Planfeststellungsbehörde bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für 110-kV-Hochspannungsleitungen vor dem Oberverwaltungsgericht
  • Beratung des Vorhabenträgers von Wasserkraftanlagen bei der Verlängerung der Zulassung
  • Beratung eines wissenschaftlichen Instituts bei der Wahrung seiner Interessen gegenüber einer Geothermie-Planung