infrastruktur

Unter Infrastruktur verstehen viele zunächst den Bereich der Verkehrsinfrastruktur (Straße, Schiene, Flughäfen) und der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung bzw. Erschließung. Unter diesen Begriff fällt aber auch der Bereich der Energieversorgung; dieser umfasst die Energieerzeugung in Kraftwerken aller Art und die Verteilung von Energie durch Leitungen (Stromleitungen und Gaspipelines). Sowohl der Bau von Verkehrswegen als auch die Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen erfordert die Versorgung mit Rohstoffen, deren Gewinnung daher ebenfalls zum Bereich der Infrastruktur gezählt werden kann.

In einem weiteren Sinne gehören auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Krankenhäuser usw.) sowie der wirtschaftlichen und allgemeinen Infrastruktur (Ausweisung von Gewerbe- und Wohngebieten durch die Gemeinden, Betrieb von Industrieanlagen) dazu. Da die Bundesrepublik Deutschland dicht besiedelt und hoch industrialisiert ist, werden die mit der Infrastruktur bestehenden Nutzungskonflikte durch das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht auf einer übergeordneten Ebene gesteuert.